Unser einziger 1L-Bierkrug – wir haben den schon einmal 2017 aufgelegten Bierkrug wieder in einer limitierten Auflage produziert.
Er erinnert daran, daß die Franken den Baiern immer um 27 Jahre in Bezug auf ein Bier-Reinheitsgebot voraus sind. Denn schon 1489 hat der Fürstbischof von Bamberg Heinrich von Trockau in einem Dekret festgelegt, daß nur Wasser Hopfen und Malz (Hefe war noch nicht bekannt) für das Bierbrauen in seinem Fürstentum zu verwenden sind. Auf Grund der gutenErgebnisse übernahmen 1517 diese Regelung.
Im übrigen gab es schon zum Bierbrauen 1332 in Nürnberg entsprechende Anweisungen.